Verkehrsunfall in Forchheim
Nach einem unverschuldeten Unfall reguliert die gegnerische Haftpflichtversicherung – aber sie zahlt nicht, was Ihnen zusteht, sondern was Sie fordern. Kürzungen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Bei klarer Haftung trägt die Gegenseite auch die Kosten Ihres Anwalts.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Was Ihnen nach einem Unfall zusteht
Ihr Anspruch folgt aus §§ 7, 18 StVG und § 823 BGB, und Sie können direkt gegen die gegnerische Versicherung vorgehen (§ 115 VVG). Diese Positionen werden am häufigsten übersehen oder gekürzt:
Fahrzeugschaden
Reparaturkosten nach Gutachten – auch fiktiv, also ohne tatsächliche Reparatur. Bei wirtschaftlichem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wichtig: Sie dürfen ein eigenes Gutachten beauftragen; der Prüfbericht der Versicherung ist kein Gutachten.
Wertminderung
Trotz fachgerechter Reparatur bleibt Ihr Fahrzeug ein Unfallwagen. Der merkantile Minderwert ist ein eigener Anspruch, der bei jüngeren Fahrzeugen schnell vierstellig wird – und den Versicherer gern unerwähnt lassen.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Für die Dauer von Reparatur oder Wiederbeschaffung steht Ihnen ein Mietwagen zu – oder, wenn Sie darauf verzichten, eine Nutzungsausfallentschädigung nach Tabelle für jeden Tag ohne Fahrzeug.
Sachverständigen- und Anwaltskosten
Die Kosten des Gutachters und Ihres Anwalts gehören bei klarer Haftung zum ersatzfähigen Schaden – die gegnerische Versicherung zahlt sie. Deshalb kostet Sie die Beauftragung im Regelfall nichts.
Personenschaden
Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten und Haushaltsführungsschaden. Gerade bei einem Schleudertrauma wird die Verletzung routinemäßig bestritten – hier lohnt Beharrlichkeit.
Weitere Positionen
Abschleppen, Standkosten, An- und Abmeldung, Ummeldung, Auslagenpauschale, Rückstufungsschaden in der eigenen Kaskoversicherung – die Summe dieser Posten wird regelmäßig unterschätzt.
Vorsicht vor dem Anruf der gegnerischen Versicherung
Meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und freundlich, ist das kein Entgegenkommen, sondern Schadensmanagement: Der eigene Prüfdienst soll das Gutachten ersetzen, die Partnerwerkstatt Ihre freie Werkstattwahl, ein zügiges Abfindungsangebot spätere Ansprüche abschneiden. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor der Schaden vollständig feststeht – Spätfolgen sind danach nicht mehr durchsetzbar.
Womit Versicherer kürzen – und was wir dagegen tun
Die Kürzungsmuster sind seit Jahren dieselben. Wer sie kennt, holt den Unterschied heraus.
Bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder durchgehender Scheckheftpflege dürfen Sie auf Stundensätzen der Markenwerkstatt abrechnen. Der pauschale Verweis auf eine günstigere Partnerwerkstatt ist dann unzulässig.
Der Prüfdienst der Versicherung „korrigiert" das Gutachten und streicht Positionen. Diese Berichte sind kein gleichwertiges Beweismittel – wir halten das Gutachten Ihres Sachverständigen dagegen.
Die Versicherung schickt ein höheres Restwertangebot aus einer Online-Börse, oft von weit entfernten Aufkäufern. Maßgeblich ist der Restwert auf Ihrem regionalen Markt, den Ihr Gutachter ermittelt hat.
Die merkantile Wertminderung wird schlicht nicht ausgezahlt, wenn niemand sie fordert – oder mit unhaltbaren Argumenten zur Fahrzeugalters- und Laufleistungsgrenze abgelehnt.
Ihnen wird eine Mithaftung aus Betriebsgefahr angehängt, obwohl der Unfall für Sie unabwendbar war. Bei typischen Konstellationen – Auffahrunfall, Vorfahrtverletzung, Spurwechsel – spricht der Anscheinsbeweis für Sie.
Wochenlange Prüfung, Nachfragen, Teilzahlungen: Wir setzen Fristen, verzinsen die Forderung und klagen, wenn nötig – vor dem Amtsgericht Forchheim.
So läuft Ihre Schadensregulierung
Unfall melden, Gutachten sichern
Sie schildern uns den Unfall und übermitteln die Unterlagen. Wir beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen – nicht die Versicherung.
Ansprüche vollständig anmelden
Wir beziffern alle Positionen gegenüber der gegnerischen Versicherung, setzen Fristen und wehren Kürzungsversuche ab.
Auszahlung oder Klage
Zahlt die Versicherung vollständig, ist die Sache erledigt. Sonst klagen wir den Rest ein – bei klarer Haftung auf Kosten der Gegenseite.
Häufige Fragen zur Unfallregulierung
Was kostet mich der Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Im Regelfall nichts. Bei klarer Haftung der Gegenseite gehören die Kosten der anwaltlichen Vertretung zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen – ebenso die Kosten Ihres Sachverständigen. Nur bei einer Mithaftungsquote tragen Sie den entsprechenden Anteil; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese den Rest.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen; dessen Kosten trägt bei klarer Haftung die Gegenseite. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung ist kein neutraler Gutachter, sondern arbeitet im Auftrag des Zahlungspflichtigen. Nur bei Bagatellschäden (etwa bis 750 Euro) genügt ein Kostenvoranschlag.
Was ist eine Wertminderung und steht sie mir zu?
Der merkantile Minderwert gleicht aus, daß Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur als Unfallwagen gilt und beim Verkauf weniger erzielt. Er ist ein eigenständiger Anspruch neben den Reparaturkosten und wird vom Gutachter beziffert – bei jüngeren Fahrzeugen schnell im vierstelligen Bereich. Ausgezahlt wird die Wertminderung allerdings meist nur dann, wenn sie ausdrücklich gefordert wird.
Kann ich abrechnen, ohne reparieren zu lassen?
Ja. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten ausgezahlt und entscheiden selbst, ob, wo und wie Sie reparieren lassen. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Beachten Sie die Grenzen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (130-Prozent-Rechtsprechung).
Soll ich die Abfindungserklärung der Versicherung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Mit einer Abfindungserklärung erklären Sie den Schaden für endgültig erledigt – auch für Positionen, die noch gar nicht absehbar sind. Gerade bei Personenschäden ist das gefährlich: Spätfolgen eines Schleudertraumas sind danach nicht mehr durchsetzbar. Auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein Rückstufungsschaden werden häufig übersehen. Lassen Sie das Angebot prüfen, bevor Sie unterschreiben.
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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.